App-Einstellungen:

Sie sind nicht angemeldet. Sie können ggf. mehr Inhalt sehen, wenn Sie angemeldet sind. Klicken Sie auf Anmelden oder auf Registrieren, wenn Sie noch keine Zugangsdaten haben.

 

Informationen der Wirtschaftskammer WKÖ


unter https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html


Infromationen des Bundesministeriums Digitalisierung und Wirtschaftsstandort 

 

Die Bundesregierung trifft alle Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen. Die Bundesregierung hat daher ein Hilfspaket von bis zu 38 Milliarden Euro beschlossen, um massenhafte Arbeitslosigkeit in unserem Land sowie die Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen zu verhindern:
 

  • Zusätzlich zum Soforthilfepaket von vier Milliarden Euro, das auf den Weg gebracht wurde, um Kurzarbeit sicherzustellen und vor allem kleinere und mittlere Betriebe zu unterstützen, soll es weitere neun Milliarden Euro an Garantien und Haftungen zur Kreditsicherung geben.
  • 15 Milliarden Euro sollen in die Notfallhilfe investiert werden, um Branchen zu unterstützen, die besonders hart von der Corona-Krise getroffen werden.
  • Zusätzlich soll es zehn Milliarden Euro an Steuerstundungen geben, da dies gerade jetzt in Zeiten von Umsatzeinbußen notwendig ist.
     

Ziel ist es, alles zu tun, damit unsere heimischen Betriebe – insbesondere Familienunternehmen und kleinere und mittlere Betriebe – gut durch die Krise kommen, damit möglichst viele Menschen ihren Arbeitsplatz behalten.

 

Spezielle Corona-Kurzarbeit

 

Kurzarbeit ist ein erprobtes und flexibles Mittel, das sich bereits in Zeiten der Finanzkrise 2008/2009 bewährt hat. Durch die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wird sichergestellt, dass möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin beschäftigt bleiben können. Neu an der speziellen Corona-Kurzarbeit ist, dass diese innerhalb von 48 Stunden in Anspruch genommen werden kann.
 

 

Aufstockung von Garantien für die Klein- und Mittelbetriebe und Erweiterung auf größeren Unternehmen

 

Den Unternehmen soll ermöglicht werden, weiterhin ihre Rechnungen zu bezahlen und liquide zu sein. Dies soll durch Garantien gesichert werden. Bisher standen diese Mittel für Klein- und Mittelbetriebe zur Verfügung und werden nunmehr auch auf größere Unternehmen (auch Leitbetriebe) ausgedehnt. Die Töpfe für die Klein- und Mittelbetriebe, die Garantien für ihre Hausbank brauchen, werden zusätzlich aufgestockt. Jedes Unternehmen, das eine Garantie benötigt, soll eine erhalten. Auch dem Tourismus wird in Form von weiteren Garantien Schutz geboten.
 

 

Härtefonds für KMU und EPU – Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

 

Die KMU, und damit viele österreichische Familienbetriebe, bekommen einen Härtefonds zur Verfügung gestellt. EPU können ab sofort die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen nutzen. Es wird außerdem eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage und ein gänzlicher Entfall der Verzugszinsen möglich sein.

Befindet sich in Abstimmung

 

Härtefonds von bis zu einer Milliarde Euro für Familienbetriebe, Selbstständige und EPU

 

Familienbetriebe, Selbstständige und EPU, die durch die Unterstützungsleistung des Staats nicht profitieren, haben die Möglichkeit, Mittel aus dem Härtefonds zu beziehen.
Befindet sich in Abstimmung

 

Lieferketten sollen gestärkt werden

 

Zerbrechliche Lieferketten werden gestärkt und sorgen dafür, dass Lebensmittel und Medikamente in Österreich und Europa nicht ausgehen. Ebenso müssen die Produktionsketten von Handschuhen, Desinfektionsmittel und Mundschutz geschlossen werden, um Österreich unabhängiger zu machen. Für die Zukunft wird an einem Topf gearbeitet, um die Produktion von wesentlichen Medikamenten wie Antibiotika und Penizillin in Europa sicher zu stellen. Dies wird Teil der EU-Industriestrategie werden. Das hat Bundesministerin Schramböck am 9.März 2020 beim Roundtable mit der Pharmabranche verlautbart. Mehr Informationen dazu unter aktuelle Pressemeldungen "Pharmabranche Corona" .
 

Sollte Ihr Unternehmen Schwierigkeiten aufgrund unterbrochener internationaler Lieferketten haben, so besteht die Möglichkeit, unter folgender Adresse wirtschaft.covid-19@bmdw.gv.at Ihr Problem an uns zu übermitteln, damit dieses im Rahmen der Taskforce Wirtschaft COVID-19 mit Vertretern ausländischer Botschaften in Wien, mit dem Ziel der raschen Lösung des Problems, diskutiert werden kann.

 

Maßnahmen des Finanzamtes/Bundesministerium für Finanzen

 

Durch wirtschaftliche Notlage oder Liquiditätsengpässe aufgrund der Covid-19 Krise gibt es die Möglichkeit eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung der Steuern zu beantragen. Zusätzlich kann beantragt werden, dass die Stundungszinsen auf null herabgesetzt werden.
 

Ferner können steuerpflichtige Personen bis zum 31.10.2020 die Herabsetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftvorauszahlungen beantragen, wenn das voraussichtliche Einkommen für das jeweilige Jahr niedriger ist. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, in welcher die verminderte Gewinnerwartung aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Lage (z.B. Aufstellung der Umsatzeinbrüche aufgrund von Covid-19) dargelegt wird. 
 

 

Maßnahmen der SVS (vormals SVA)

 

Alle SVS-Versicherten, die durch den Corona-Virus mit finanziellen Einbußen rechnen oder durch Erkrankung bzw. Quarantäne betroffen sind, erhalten von der SVS folgende Unterstützungen:

 

  • Stundung der Beiträge
  • Ratenzahlung der Beiträge
  • Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
  • Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen
     

Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt per Online-Formular eingebracht werden.

Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann online mit diesem Formular erfolgen.

Die SVS-Kundenberater stehen telefonisch unter 050 808 808 zur Verfügung.

 

Emergency-Call zur Erforschung von COVID-19

Das BMDW mit dem BMK und dem BMBWF stellen zusammen 23 Mio. Euro für Unternehmen bereit, die ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erforschung von COVID-19 planen. Gefördert werden F&E-Einzelprojekte von österreichischen Unternehmen, die sich mit folgenden Themen rund um COVID-19 beschäftigen und rasch umsetzbar sind:
 

  • die Biologie des Virus und seine Übertragung
  • Infektionsprävention und –kontrolle
  • Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren sowie die Entwicklung neuer diagnostischer Ansätze
  • Planung und Durchführung von Klinischen Studien (Phase I oder II)


Projekte können bis 11. Mail 2020 für das Wettbewerbsverfahren eingereicht werden. Weitere Informationen, alle nötigen Unterlagen und Anleitung zur Anmeldung finden Sie auf der Website der FFG

 

www.oesterreich.gv.at

 

Informieren Sie sich bitte auch laufend auf oesterreich.gv.at über die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus. Dort finden Sie zeitnah gesicherte Informationen, denn Wissen schützt vor Ansteckungen genauso wie vor Falschmeldungen.

 

Häufige Fragen und Antworten

 

 

Verordnungen

 

 

Weitere Informationen

 

 

Kontakt

 

wirtschaft.covid-19@bmdw.gv.at

 

(https://www.bmdw.gv.at/Themen/International/covid-19.html am 23.3.2020)


Informationen der Stadt Wien

 

Um eine Notlage der Wiener Betriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der schwierigen Situation durch das Coronavirus zu vermeiden, hilft die Stadt gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Wien mit einem ersten Hilfspaket und stellt folgende Mittel bereit:

 

  • 10 Mio. Euro Bürgschaften zur Liquiditätsstärkung für Wiener kleine und mittlere Unternehmen(KMUs)
  • 20 Mio. Euro Notlagenfonds für Ein-Personen-Unternehmen(EPUs) und Kleinstunternehmen
  • 2 Mio. Euro für KMUs zur Einrichtung von Home-Offices
  • 3 Mio. Euro Mittelaufstockung des waff für Arbeitsstiftungen

 

Überbrückungskredite für kleine und mittlere Unternehmen
 

Im Rahmen einer Unterstützungsaktion für kleinere und mittlere Unternehmen in Wien wird die WKBG (Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank) zusätzliche Bürgschaften von bis zu 80 Prozent gegenüber Kreditinstituten für Überbrückungskredite (Betriebsmittelfinanzierungen) übernehmen. Die Einreichungen zu einer Bürgschaftsübernahme erfolgt bei der jeweiligen Hausbank (Antragsformular und Produktübersicht auf www.wkbg.at).

 

In dieser neu entwickelten Bürgschaftsaktion der WKBG werden gemeinsam von der Stadt Wien und der Wirtschaftskammer Wien in Summe 10 Mio. Euro an Bürgschaftsvolumen zusätzlich zur Verfügung gestellt (5 Mio. Euro von der Stadt Wien, 5 Mio. Euro von der WKW), für rasche und unbürokratische Überbrückungskredite für die Wiener Wirtschaft:
 

  • Einfache Anträge, rasche Bearbeitung
  • Haftungsumfang: bis zu 80 Prozent
  • Für Kredite von mind. 5.000 bis max. 500.000 Euro bei den Hausbanken
     

Damit kann ein Kreditvolumen von über 12 Mio. Euro gehebelt werden. Die Bearbeitungs- und Provisionskosten für die WKBG-Haftung übernehmen ebenfalls die Stadt Wien und die WKW.

 

20-Millionen-Euro-Notlagenfonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen ab sofort

 

Stadt und Wirtschaftskammer Wien leisten akut einen Zuschuss in Höhe von jeweils 10 Mio. Euro in den „Notlagenfonds der Wirtschaftskammer Wien“, der eigens für Krisensituationen eingerichtet wurde.  Damit stehen Wiener EPUs und Kleinstunternehmen, die durch die globale Coronavirus-Epidemie in Not geraten sind, in Summe 20 Millionen Euro als Soforthilfe zur Verfügung.

 

Aus diesem Notlagenfonds können Ein-Personen- und Kleinst-Unternehmen bis zu 10 MitarbeiterInnen eine Unterstützung bei starker Betroffenheit (Umsatzrückgang mehr als 50 Prozent) erhalten.

Infos dazu unter www.wko.at

 

Zur Erleichterung und Beschleunigung der Abwicklung wird die Wirtschaftsagentur der Stadt Wien der Wirtschaftskammer Wien Expertinnen und Experten für Beratungen und für die Abwicklung der Förderaktion zur Seite stellen. Ziel ist die unbürokratische Auszahlung sofort nach Antragstellung.

 

Information Herunterladen
Antrag Herunterladen

 

2 Millionen für die Einrichtung von Home-Offices

 

Die Wirtschaftsagentur Wien unterstützt KMUs bei der Einrichtung von Home-Offices. Gefördert wird die erforderliche Hardware, Software, Schnittstellen zur Unternehmens–IT-Infrastruktur sowie Beratungsleistungen.

 

Die Förderquote beträgt 75 Prozent, die maximale Fördersumme pro Unternehmen 10.000 Euro. Die Förderung kann rückwirkend ab dem 1. März 2020 ab sofort bei der Wirtschaftsagentur Wien beantragt werden.

 

Detailinformationen unter www.wirtschaftsagentur.at

 

waff stockt Mittel für Arbeitsstiftungen auf

 

Vermehrt stehen Wiener Unternehmen derzeit vor der akuten Notwendigkeit, vorübergehend personelle Überkapazitäten zu bewältigen. Der waff (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) und das Arbeitsmarktservice Wien (AMS) bieten Wiener Unternehmen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an: von der Einrichtung einer Arbeitsstiftung bei Personalabbau bis zur Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen von Weiterbildungskarenzen oder Kurzarbeit.

 

Der Wiener ArbeitnehmerInnenförderungsfonds sucht gemeinsam und in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice Wien (AMS) nach geeigneten Instrumenten, auf welche sich das einzelne Unternehmen mit den betrieblichen Sozialpartnern verständigen könnte. Sollte es trotz aller gemeinsamen Anstrengungen dennoch zu einer Insolvenz kommen, steht die Stadt Wien über den waff mit dem Instrument der „Arbeitsstiftungen“ bereit:

 

  • Zusätzliche akute Mittelzuführung von 3 Mio. Euro
  • Für die Höherfinanzierung von Arbeitsstiftungen
  • Zur finanziellen Absicherung mit Stiftungsarbeitslosengeld während der Stiftungsteilnahme und Ausbildungszuschüssen
  • Berufsorientierung
  • Aus- und Weiterbildung
  • Begleitung bei der Jobsuche

 

(https://coronavirus.wien.gv.at/site/wirtschaft/ am 23.03.2020)

23.03.2020 15:0623.03.2020 15:06 von leonie.weiblen erstellt.

16.04.2020 13:2416.04.2020 13:24 von leonie.weiblen bearbeitet.