Die Landesregierung bereitet Direkthilfen in Milliardenhöhe vor, um unseren kleinen und mittleren Unternehmen sowie Solo-Selbstständigen unter die Arme zu greifen und um eine Welle von Insolvenzen zu verhindern.
Um den Mittelständlern in der derzeitig äußerst schwierigen Situation noch besser unter die Arme greifen zu können, haben die Landeskreditbank (LBank) und die Bürgschaftsbank ihr Angebot ergänzt. Die folgenden Maßnahmen wurden beschlossen: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (bisher 1,25 Millionen Euro), Erhöhung der Bürgschaftsquote für Betriebsmittel auf 80 Prozent, Erhöhung der Rückbürgschaft des Bundes um 10 Prozent-Punkte, damit verringert sich das Risiko der Bürgschaftsbank auf 25 Prozent. Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Freien Berufe und werden von der Bürgschaftsbank ab sofort umgesetzt.
Die Landeskreditbank (LBank) kann mit ihrem Angebot sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen den Südwest-Unternehmen auch in Zeiten eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen. Die Förderkredite werden über das sogenannte Hausbankenverfahren vergeben. Liquiditätskredite können Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern zu günstigsten Zinsen, mit einem flexiblen Laufzeitangebot zwischen vier und zehn Jahren und einem Regeldarlehensbetrag von bis zu 5 Mio. Euro decken. Für bestehende Förderkredite bietet die L-Bank eine bis zu 12-monatige Tilgungsaussetzung an.
Soforthilfen:
Einen Ausgleich für Liquiditätsengpässe oder Umsatzausfälle, die vor dem 11. März entstanden sind, gibt es nicht. Der Grund: An diesem Tag erklärte die WHO die Folgen des Coronavirus zur Pandemie.
Vorgehen:
Sie müssen diesen Antrag vollständig ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen oder abfotografieren und im PDF-Format abspeichern. Anschließend müssen Sie ihn in diesem Online-Portal der IHKs hochladen.
Bei Fragen:
Industrie- und Handelskammern
Telefonnummern finden Sie hier.
Darlehen:
Am wichtigsten ist hier der Liquiditätskredit. Den bekommen Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern, die Höhe des Darlehens reicht von 10.000 bis fünf Millionen Euro.
Daneben gibt es noch weitere Kredite, eine Übersicht finden Sie hier unter dem Punkt "Förderkredite für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf".
Bürgschaften:
Die L-Bank bietet unterschiedliche Bürgschaftsprogramme an und steht als Risikopartner Ihrer Hausbank bei. Eine Übersicht finden Sie hier. Wenn eine Hausbank wegen fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, einem betroffenen Unternehmen einen Liquiditätskredit / Betriebsmittelkredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, kann die L-Bank im Einzelfall bis zu 80 Prozent des Risikos abnehmen. Die L-Bank übernimmt Bürgschaften von 2,5 bis 5 Mio. Euro. Die Landesbürgschaft – Bürgschaften über 5 Mio. Euro – wird durch die L-Bank abgewickelt.
Vorgehen:
Als Unternehmer im Südwesten können Sie sich an Ihre Hausbank werden, die dann ihrerseits das Darlehen bei der L-Bank beantragt. Die L-Bank ist die staatliche Förderbank Baden-Württembergs.
Bei Fragen zu Darlehen:
Wirtschaftsförderung der L-Bank
Telefonnummer: 0711/122-2345
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Bei Fragen zu Bürgschaften:
Bürgschaften L-Bank
Telefonnummer: 0711/122-2999
E-Mail: buergschaften@l-bank.de
23.03.2020 08:5423.03.2020 08:54 von Sven.Blanck erstellt.
16.04.2020 13:2316.04.2020 13:23 von leonie.weiblen bearbeitet.
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